Gefährliche Verpackungen gehören NICHT in den Gelben Sack/in die Gelbe Tonne!

Verpackungen richtig zu entsorgen, ist ein zentraler Beitrag zum Umweltschutz. Doch was viele nicht wissen: Es gibt Verpackungen, die trotz ihres Kunststoffmaterials nicht ins Verpackungsrecycling gehören, weil sie gefährliche Rückstände enthalten.
Seit 1. Jänner 2022 ist gesetzlich geregelt, dass bestimmte Verpackungen aus den Sammel- und Verwertungssystemen ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem Kunststoff- und Blechverpackungen, die mit gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen kontaminiert sind.
Sammel- und Verwertungssysteme sorgen dafür, dass Verpackungen, Altstoffe und Abfälle nicht einfach auf dem Müll landen, sondern richtig gesammelt, sortiert und wiederverwertet (also recycelt) werden.
Warum diese Verpackungen problematisch sind
Haften giftige, explosive oder gesundheitsschädliche Rückstände an Verpackungen, ist Recycling kaum möglich und birgt ernsthafte Gefahren für Mensch und Umwelt. Daher gilt: Sicherheitskennzeichnungen auf der Verpackung sind auch ein klares Signal für die Entsorgung.
Vor allem in der Landwirtschaft und Tierhaltung fallen regelmäßig Verpackungsabfälle an, die aufgrund ihres Inhalts oder Rückständen als gefährlich gekennzeichnet sind. Dazu zählen zum Beispiel:
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Kanister von (nicht biologisch abbaubaren) Pflanzenschutzmitteln (Pestizide)
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Behälter mit chemischen Rückständen
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Verpackungen mit Tierarzneien oder medizinischen Stoffen
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Behälter mit radioaktiven oder infektiösen Inhalten
Aber auch in vielen Haushalten gibt es eine Menge an verschiedenen Chemikalien. Nämlich in Form von Reinigungsmitteln. Waschpulver, Geschirrspülmittel, Badreiniger, Entkalker, Fettlöser oder Fleckentferner sind nur einige Produkte, die sich im Putzschrank finden und diverse Gefahrenzeichen aufweisen können.
Was tun mit solchen Verpackungen?
Ganz klar: Sie dürfen weder in den Gelben Sack noch ins Altstoffsammelzentrum (ASZ) oder Wertstoffzentrum (WSZ). Auch eine Entsorgung über den Restmüll ist unzulässig.
Richtige Entsorgung: Nur über befugte Entsorgungsfirmen
Die einzige zulässige und sichere Methode ist die Abgabe bei einem autorisierten Entsorgungsbetrieb, der auf gefährliche Abfälle spezialisiert ist. Am besten man achtet auf den Entsorgungshinweis auf der Verpackung selbst, denn dieser gibt Auskunft darüber, wo die Verpackung hingehört.
Beim Einkauf nachfragen, wo die Behälter im Nachgang entsorgt werden sollen.

MERKEN!
Verpackungen mit Gefahrenzeichen wie „explosiv“ – „akut toxisch“ und „ernste Gesundheitsgefahr“ gehören nicht in die Verpackungssammlung!
Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung sowie eine Liste aller gefährlichen Verpackungstypen finden Sie in der
„Schwarzen Liste“ der ARA.